Zulassung von Tuningteilen: Alles über E-Nummer, ABE, TTG & Teilegutachten
Das Tuning von Fahrzeugen erfreut sich großer Beliebtheit, doch es ist essenziell, die verschiedenen Zulassungsformen für Tuningteile im deutschen Straßenverkehr zu kennen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Fahrzeug weiterhin legal betrieben werden darf. In diesem Beitrag beleuchten wir die unterschiedlichen Zulassungsarten, insbesondere eintragungsfreie Bauteile, Bauteile mit Teilegutachten und solche mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder deren Nachfolger, der Teiletypgenehmigung (TTG). Dabei orientieren wir uns an unserem 89Performance-Sortiment.
Übersicht
Die verschiedenen Zulassungsformen auf 89performance.de
In unserem Shop findest du Tuning-Teile aus den verschiedensten Kategorien, die alle für den Straßenverkehr zugelassen sind. Hinter den meisten Zulassungen steht ein aufwendiger Testparcours, den das jeweilige Produkt durchlaufen muss, um letztendlich genehmigt zu werden. Bei uns gibt es keine Grauzonen oder Auslegungssachen: Alles, was wir dir anbieten, ist für den europäischen Straßenverkehr zugelassen.
Wir geben bei jedem Artikel sofort an, welche Zulassungsform für das entsprechende Produkt gewählt worden ist. Dabei unterscheiden wir zwischen folgenden Zulassungformen:
Eintragungsfreies Bauteil
Nicht jedes Bauteil benötigt ein dazugehöriges Dokument. Beispielsweise Kennzeichenhalter oder Austauschluftfilter sind eintragungsfrei.
Eintragungsfrei mit TTG
Beispielsweise unsere offenen Ansaugsysteme kommen mit einer Teiletypgenehmigung oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis. Hier montierst du das Bauteil und muss das dazugehörige Dokument nur mitführen. Es ist keine Eintragung notwendig.
Teilegutachten § 19 (3)
Bauteile mit einem Teilegutachten müssen eingetragen werden. Bei einem Gutachten nach § 19 (3) StVZO protokolliert dein Prüfer lediglich die korrekte Montage. Dadurch fallen die Prüfkosten in der Regel recht gering aus.
Teilegutachten § 21
Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist aufwendiger. Hier muss dein Sachverständiger einige Prüfungen mehr an deinem Fahrzeug und der entsprechenden Modifikation durchführen. Der größere Aufwand und die größere Verantwortung des Prüfers kosten dich meist auch mehr Geld.
Ersatzteile
Ersatzteile
In unserem Shop findest du einige Tuningteile, die ohne zusätzliche Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere verbaut werden dürfen. Das heißt für dich, du sparst dir eine Menge Zeit, Geld und Aufwand. Dabei handelt es sich nicht um eine Modifikation des Fahrzeuges, sondern um ein Zubehörteil, das dein Originalbauteil äquivalent ersetzt. In diesem Fall ist keine Abnahme oder Vorführung bei einer Prüforganisation notwendig. Ein Beispiel hierfür sind unsere Austauschluftfilter, die den Luftdurchsatz erhöhen und gleichzeitig wartungsarm sind. Im Sortiment von 89Performance finden sich solche Luftfilter, die für zahlreiche Fahrzeugmodelle geeignet sind.
ABE & TTG
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Teiletypgenehmigung (TTG)
Bauteile mit einer ABE oder der neueren Teiletypgenehmigung (TTG) können ohne zusätzliche Eintragung verwendet werden, sofern sie gemäß den im Gutachten festgelegten Bedingungen und Auflagen verbaut werden. Die ABE oder TTG bescheinigt, dass das Bauteil den gesetzlichen Vorschriften entspricht und im Straßenverkehr verwendet werden darf. Ein Beispiel hierfür sind unsere offenen Ansaugsysteme von Ramair, die mit einer entsprechenden Genehmigung geliefert werden. Im Sortiment von 89Performance finden sich solche Tuningteile, die durch ihre ABE oder TTG eine unkomplizierte Nutzung ermöglichen.
Vorteile einer Teiletypgenehmigung
ECE
ECE-geprüfte Bauteile
ECE-geprüfte Bauteile tragen eine Genehmigung nach den Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) und dürfen innerhalb der EU sowie in vielen weiteren Ländern ohne zusätzliche Eintragung verwendet werden. Die Prüfnummer beginnt mit "E" gefolgt von einer Landeskennzahl und bestätigt, dass das Bauteil bestimmten sicherheits- und leistungsrelevanten Standards entspricht. Typische Beispiele für ECE-geprüfte Bauteile sind Abgasanlagen oder Spoiler. Du kannst die Teile einfach montieren und ohne weitere Abnahme im Straßenverkehr fahren. Durch die standardisierte Genehmigung wird sichergestellt, dass die Teile zuverlässig und sicher im Fahrzeugbetrieb eingesetzt werden können.
Hinweis: ECE-geprüfte Bauteile sind nur eintragungsfrei, wenn ansonsten keine andere Modifikation in der betreffenden Baugruppe des Fahrzeuges vorgenommen worden ist. Wenn du wie in unseren Performance-Bundles eine ECE-Abgasanlage mit einer offenen Ansaugung kombinieren möchtest, benötigst du ein Kombinationsgutachten. Dementsprechend muss der Umbau auch abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
ECE-Genehmigung erkennen
Du erkennst ein Bauteil mit ECE-Prüfzeichen am dem großen Buchstaben "E" in einem Kreis. Danach folgt eine Zahl, welche angibt, in welchem Land die Genehmigung erteilt worden ist - Die sogenannte Länderkennung. Als drittes Element findest du die Regelungsnummer. Sie beschreibt, in welche Kategorie das Bauteil fällt. Der letzte Abschnitt ist eine fortlaufende Nummer, mit der das spezielle, zugelassene Bauteil eindeutig identifiziert wird.
Teilegutachten
Teilegutachten
Bauteile mit Teilegutachten erfordern nach dem Einbau eine sogenannte Änderungsabnahme durch eine anerkannte Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Das Teilegutachten bestätigt, dass das Bauteil den technischen Anforderungen entspricht und für bestimmte Fahrzeugmodelle geeignet ist. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Beispiele hierfür sind Gewindefahrwerke, Upgrade-Bremsen oder Ladeluftkühler. 89Performance bietet solche Abgasanlagen an, die nach entsprechender Abnahme legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
Umstellung auf Teiletypgenehmigungen
Bauteile die früher mit einem Teilegutachten für eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) zugelassen waren, werden ab sofort nur noch mit einer Teiletypgenehmigung zugelassen. Für bereits getätigte Eintragungen gibt es einen Bestandsschutz. Wer noch Bauteile mittels Teilegutachten eintragen möchte, sollte dies bis zum 20.06.2028 erledigen. Denn mit diesem Stichtag sind nur noch die teureren Einzelabnahmen nach § 21 möglich.
Fazit
Fazit
Beim Tuning ist es unerlässlich, die jeweiligen Zulassungsvorschriften zu beachten, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Eintragungsfreie Bauteile mit ABE oder ECE-Genehmigung bieten eine einfache Möglichkeit der Modifikation, während Bauteile mit Teilegutachten eine zusätzliche Abnahme erfordern. Bauteile mit TTG oder ABE ermöglichen ebenfalls eine unkomplizierte Nutzung, sofern alle Auflagen erfüllt sind. 89Performance bietet eine Vielzahl solcher Tuningteile an und legt großen Wert darauf, dass alle angebotenen Produkte für den Straßenverkehr zugelassen sind. So können Tuningbegeisterte ihr Fahrzeug individuell gestalten und dabei sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
